In seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2021 führte Dr. med. dent. E. aus, eine Unmöglichkeit der selbständigen Mundreinigung wegen eingeschränkter Mundöffnung oder eingeschränkter Beweglichkeit der Hände als Folge der Sklerose sei nicht nachgewiesen. Dr. med. dent. D. bescheinige in seinem undatierten Schreiben eine gute Mundhygiene der Beschwerdeführerin. Gemäss Röntgenbild weise Zahn 15 eine apikale Aufhellung auf und einen nicht mehr sichtbaren Wurzelkanal. Daraus gehe unzweifelhaft eine Traumatisierung des Nervs beim Präparieren der Krone hervor, die zum Absterben desselben und dadurch zur Zerstörung des apikalen Parodonts geführt habe. Auf dem Röntgenbild sei ebenfalls bei