Die von Dr. med. dent. D. vorgeschlagene Behandlung habe keinen direkten Bezug zur Sklerodermie. Zahn 15 mit Flieger 14 sei extrahiert worden, weil er eine apikale Entzündung aufweise, was vermutlich die Folge eines Präparationstraumas sei. Zahn 41 sei vermutlich wegen Parodontitis extrahiert worden und auch Zahn 35 weise eine apikale Aufhellung bei ungenügender Wurzelbehandlung auf. Der Sachverhalt sei keine direkte Folge der Sklerodermie und erfülle somit die Bedingungen von Art. 18 lit. c Ziff. 5 KLV nicht (VB 24.1). -7-