18 Abs. 1 lit. c Ziff. 5 KLV). Ebenfalls übernimmt die Versicherung die Kosten der zahnärztlichen Behandlungen, die durch "Speicheldrüsenerkrankungen " oder ihre Folgen bedingt und zur Behandlung des Leidens notwendig sind (Art. 18 Abs. 1 lit. d KLV). 4. 4.1. Im Einspracheentscheid vom 19. August 2021 (VB 31) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die vertrauenszahnärztliche Aktenbeurteilung von Dr. med. dent. E. vom 6. März 2021 (VB 24) sowie auf dessen Stellungnahme vom 29. Juni 2021 (VB 30).