Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend KVG (Einspracheentscheid vom 19. August 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1964 geborene Beschwerdeführerin ist bei der Beschwerdegegnerin krankenpflegeversichert. Mit Schreiben vom 29. August 2019 beantragte Dr. med. dent. D. die Kostenübernahme für eine zahnärztliche Behandlung der Beschwerdeführerin. Mit Verfügung vom 11. November 2020 lehnte die Beschwerdegegnerin eine Kostenübernahme ab. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie nach Rücksprache mit dem Vertrauenszahnarzt mit Einspracheentscheid vom 19. August 2021 ab.