arbeiterische Begleitung/Unterstützung. Es wurden zwei Begleitungsstunden pro Monat (i.d.R. 2wöchentliche Besuche) vereinbart (vgl. Rechnungsstellungen u.a. in VB 121; Begleitungsvereinbarung vom 8. Dezember 2020 S. 2 [VB 129 S. 4]). Ziel der Unterstützungsmassnahmen ist es, die "einschlägigen" Kompetenzen des Beschwerdeführers zu erhalten/erweitern und dadurch die lebenspraktische und psychosoziale Selbstständigkeit zu fördern.