Die Unterstützungsleistungen/Begleitungsleistungen zeigten lediglich das potenziell wählbare Spektrum auf. Welche davon in Anspruch genommen würden, werde in Absprache zwischen der Betreuungsperson und der teilnehmenden Person festgelegt. Es gebe keine fixen Vorgaben/Strukturen zur Alltagsgestaltung, Verpflegung, Beschäftigung sowie zum Ablauf von Randzeiten. Auch sei auf die im Vergleich zu stationären/teilstationären Angeboten erheblich tieferen zeitlichen Ressourcen verwiesen.