Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG allgemein; Hilflosenentschädigung (Verfügung vom 24. August 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Mit Verfügung vom 22. März 2018 sprach die Beschwerdegegnerin dem 1982 geborenen Beschwerdeführer aufgrund psychischer Beschwerden ab dem 1. Dezember 2016 eine ganze Rente zu. Am 13. März 2020 meldete er sich zum Bezug einer Hilflosenentschädigung an. Dieses Leistungsbegehren wies die Beschwerdegegnerin nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens mit Verfügung vom 24. August 2021 ab.