Die SMAB-Gutachter kamen sodann in Kenntnis der umfassenden Vorakten sowie der erfolgten Bildgebungen, nach Auseinandersetzung mit den bereits ergangenen medizinischen Einschätzungen, in Würdigung der Ergebnisse der klinischen Untersuchungen und unter eingehender Berücksichtigung der von der Beschwerdeführerin geklagten Beschwerden zu ihrer nachvollziehbar begründeten gutachterlichen Einschätzung. Die Beschwerdeführerin kann daher aus dem Ergebnis der Eingliederungsmassnahme und der EFL ohne ärztliche Supervision und Beurteilung nichts für sich ableiten. Ohnehin sind Testergebnisse bezüglich zumutbarer Belastbarkeit nur bei guter Leistungsbereitschaft zuverlässig.