kommt es für den Aussagegehalt eines medizinischen Gutachtens grundsätzlich nicht auf die Dauer der Untersuchung an. Massgebend ist in erster Linie, ob ein Gutachten inhaltlich vollständig und im Ergebnis schlüssig ist (Urteile des Bundesgerichts 9C_190/2019 vom 14. Mai 2019 E. 3.1; 9C_86/2018 vom 20. August 2018 E. 5.2.3), was vorliegend zutrifft.