237.7 S. 14). Interdisziplinär wurde schlüssig begründet festgehalten, Inkonsistenzen lägen ausschliesslich auf orthopädischem Fachgebiet vor und führten auch insbesondere deswegen zu einer abweichenden Einschätzung der Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum ABI-Gutachten. Die Schlussfolgerungen im ABI-Gutachten vom 12. Mai 2015 mit der Diagnose der chronischen Beschwerden am linken Knie und Unterschenkel nach Amputation etc. und der festgehaltenen Einschränkung der Leistungsfähigkeit könnten nicht nachvollzogen werden. Auch, dass aufgrund der notwendigen Stumpfpflege weniger Arbeitszeit zur Verfügung stehe, sei nicht nachvollziehbar (VB 237.2 S. 6).