In der ergänzenden Stellungnahme vom 26. Januar 2021 äusserten sich die Dres. med. D., E., F. und G. zu der Einschätzung des behandelnden Arztes Dr. med. H. vom 17. September 2020 (VB 245 S. 3 f.) sowie zu den Einwänden der Beschwerdeführerin und hielten nachvollziehbar fest, dass zusammenfassend auch in Anbetracht des Berichtes von Dr. med. H. und der Einwände der Beschwerdeführerin an den Schlussfolgerungen festgehalten werde, die im SMAB-Gutachten vom 6. Juli 2020 gezogen worden seien (VB 250). Dr. med. G. wies insbesondere darauf hin, dass nicht in Abrede gestellt werde, dass das "Prothesenbein" weniger belastbar sei. Auch Kniebeschwerden rechts würden im Gutachten aufgeführt.