Diese Beurteilung stehe im diametralen Gegensatz zur Beurteilung im SMAB-Gutachten. Das SMAB-Gutachten sei nicht geeignet, die Erkenntnisse der EFL zu widerlegen und die SMAB-Gutachter hätten sich mit diesen sowie mit der gescheiterten beruflichen Massnahme nicht hinreichend auseinandergesetzt (vgl. Beschwerde S. 15).