kniender und hockender Stellung sowie ohne Tätigkeiten unter einem erhöhten Anspruch an die Standsicherheit, bestehe eine 70%ige Arbeitsfähigkeit. Aufgrund des Tremors könnte es zu Einschränkungen bei Präzisi- ons- und Feinstarbeiten kommen. Etwa ein Jahr nach dem Unfall habe in angepasster Tätigkeit bereits eine 100%ige Arbeitsfähigkeit vorgelegen. Der exakte Verlauf lasse sich aufgrund der Revisionen am Stumpf aber nicht exakt rekonstruieren, passager seien Einschränkungen denkbar. Seit der ABI-Begutachtung vom 12. Mai 2015 liege eine 100%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit vor. Während der psychiatrischen Hospitalisationen sei die Arbeitsfähigkeit aufgehoben gewesen.