Ferner legte die Beschwerdegegnerin die Akten wiederholt dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vor. Am 20. August 2018 verfügte sie den Abschluss der Eingliederungsmassnahmen und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 ab dem 1. September 2017 bis auf das Ende des der Zustellung der Verfügung folgenden Monats (wieder) eine Dreiviertelsrente und danach eine Viertelsrente zu.