1.2. Im Rahmen des im Jahre 2013 eingeleiteten Revisionsverfahrens wurde die Beschwerdeführerin von der Ärztliches Begutachtungs-Institut GmbH, Basel (ABI), begutachtet, eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit vorgenommen, ein Arbeitstraining veranlasst (VB 143) sowie eine Abklärung an Ort und Stelle vorgenommen. Ferner legte die Beschwerdegegnerin die Akten wiederholt dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) vor.