Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend IVG Renten (Verfügung vom 17. August 2021) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1968 geborene Beschwerdeführerin erlitt am 19. Oktober 1988 schwere Schussverletzungen in den Beinen. In der Folge wurde der linke Unterschenkel amputiert. Die Eidgenössische Invalidenversicherung (IV) sprach ihr ab dem 1. Oktober 1989 eine ganze IV-Rente zu. Mit Verfügung vom 15. Juni 2001 wurde diese ab dem 1. Mai 2001 auf eine halbe IV- Rente herabgesetzt. Wegen der 4. IV-Revision erfolgte per 1. Januar 2004 eine Erhöhung auf eine Dreiviertelsrente.