Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 19. Juni 2015 wegen Erschöpfung zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin wies das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 26. September 2016 ab. Am 9. Februar 2018 erfolgte eine Neuanmeldung. Die Beschwerdegegnerin veranlasste eine Begutachtung. Gestützt auf das polydisziplinäre Gutachten der B., Q. (B.), vom 2. November 2020 sprach sie dem Beschwerdeführer nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 5. August 2021 eine vom 1. März bis 31. August 2019 befristete halbe IV- Rente zu.