2.8. Am 24. Mai 2022 forderte das Versicherungsgericht die Beschwerdegegnerin auf, fehlende Akten nachzureichen. Nach deren Eingang beim Gericht wurden diese dem Beschwerdeführer am 21. Juni 2022 zur Kenntnisnahme zugestellt. 2.9. Schliesslich reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 8. Juli 2022 wiederum diverse Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: