1. 1.1. Der 1969 geborene Beschwerdeführer war als Elektromonteur angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin u.a. gegen die Folgen von Berufsunfällen obligatorisch versichert. Am 29. April 2008 erlitt er bei einem Arbeitseinsatz in Wuhan/China infolge eines Sturzes eine rechtsseitige mediale Meniskusläsion. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge Heilbehandlungs- und Taggeldleistungen im Zusammenhang mit diesem Ereignis. Nachdem der Beschwerdeführer die Arbeit am 8. September 2008 wieder zu 100 % aufgenommen hatte, wurde die Beschwerdegegnerin am 14. August 2009 darüber informiert, dass dieser für eine unbestimmte Zeit im Ausland sei.