Der neurologische Gutachter hielt die in den Akten beschriebene Diagnose eines CRPS aus neurologischer Sicht im Verlauf für "schwierig nachvollziehbar" (Gutachten S. 54). Die Gutachter stellten sodann konsensual fest, es gebe (beidseits) keine sicheren Hinweise auf ein CRPS (Diagnosen ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit, Gutachten S. 8 Ziff. 4.2 b 2.). Die klinischen -8- Befunde der Hände seien unauffällig (Gutachten S. 8 Ziff. 4.3). Folglich ist davon auszugehen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein CRPS der rechten Hand vorliegt.