Auch aus den Erläuterungen der Physiotherapeutin ergeben sich keine neuen Aspekte, denn sie berichtet nur von beidseitigen Schmerzen nach dem Betriebsunfall (VB A47 B1, Beschwerdebeilage 5). Aufgrund der Aktenlage bestehen somit widersprüchliche Angaben bezüglich der Frage, ob nur die rechte oder – wie ab Oktober 2019 geltend gemacht – beide Hände am 26. Juni 2019 verletzt wurden sowie bezüglich des allfälligen Unfallmechanismus' betreffend die linke Hand (Quetschung oder Verdrehung).