Telefonisch schilderte die Beschwerdeführerin am 17. Dezember 2019 gegenüber der Beschwerdegegnerin den Vorgang wie folgt: Sie habe einen grossen Postwagen mit beiden Händen festgehalten, als sie das Gleichgewicht verloren habe. Der Postwagen habe zu drehen angefangen. Dabei sei die rechte Hand zwischen einer Wand und dem Postwagen einge- -5- klemmt worden. Mit der linken Hand habe sie weiterhin den Postwagen gehalten. Da sich dieser immer noch gedreht habe, habe dieser die linke Hand mitgerissen, die sich dabei verdreht habe (Telefonnotiz, VB A27).