2.3. Mit Verfügung vom 12. Januar 2022 wurde die Beschwerdegegnerin aufgefordert, diejenigen Akten der Eidgenössischen Invalidenversicherung -3- (IV) einzureichen, die Dr. med. B. bei der Verfassung der Stellungnahmen vom 24. März 2020 und vom 4. Juni 2021 vorlagen. Am 18. Januar 2022 gingen die einverlangten Unterlagen dem Versicherungsgericht zu. 2.4. Mit Verfügung vom 4. März 2022 forderte die Instruktionsrichterin die Beschwerdeführerin auf, das in der Beschwerdebeilage 6 erwähnte, neu veranlasste IV-Gutachten dem Versicherungsgericht einzureichen. Dem kam sie am 10. März 2022 nach. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: