2. 2.1. Am 14. September 2021 erhob die Beschwerdeführerin innert der durch die Gerichtsferien verlängerten Frist Beschwerde beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) und beantragte Folgendes: "1. Es seien der Einspracheentscheid vom 30. Juli 2021 respektive die Verfügung vom 27. März 2020 aufzuheben. 2. Es seien der Beschwerdeführerin sowohl für die rechte wie auch linke Hand weiterhin die gesetzlichen UV-Leistungen (Taggeld und Heilbehandlung) zuzusprechen.