1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin war bei der Beschwerdegegnerin gegen Berufsunfälle versichert, als am 26. Juni 2019 ihre rechte Hand zwischen eine Betonwand und den Postpaketwagen geriet und sie sich dabei verletzte. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht für das fragliche Ereignis und erbrachte die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung und Taggelder). Nach Einholung einer Stellungnahme des beratenden Arztes Dr. med.