abzeichnenden Regression mit einer zumutbaren Willensanspannung entgegenzutreten (VB 209.6/11). Der nachgewiesene Medikamentenspiegel von Quetiapin liege sodann unterhalb des therapeutischen Bereichs, was angesichts der verordneten Dosis für eine unzureichende Adhärenz spreche (VB 209.6/8). Die Beschwerdeführerin sei zusammenfassend – aus psychiatrischer Sicht – daher in der Lage, einfache Tätigkeiten ohne besonderen Anspruch an die gedankliche Flexibilität, ohne besonderen Verantwortungsbereich mit klar vorgegebenen Handlungsrichtlinien, gegebenenfalls auch in Teamarbeit, ohne besonderen Zeitdruck unter Tagesschichtbedingungen zu bewältigen; insofern entspreche die letzte Tätigkeit