So verfüge die Beschwerdeführerin über ausreichende Ressourcen, auf einem "zumindest ausreichend belastbaren" Aktivitätsniveau, ihr alltägliches Leben überwiegend autonom zu gestalten, selbst wenn über eine gelegentliche Unterstützung durch ihren Sohn und dessen Freundin berichtet werde. In diesem Kontext spielten auch unbewusste Versorgungswünsche eine symptomverstärkende Rolle, die letztlich im Hinblick auf die Bewertung der psychophysischen Belastbarkeit unberücksichtigt bleiben müssten.