Bis "heute" bestehe allerdings ein enger Kontakt zu ihren beiden Söhnen aus einer unehelichen Beziehung, in deren Rahmen eine stabile Bindungs- und Beziehungsfähigkeit ersichtlich werde. Als Folge einer Verschlechterung der körperlichen Belastbarkeit der Beschwerdeführerin aufgrund degenerativer Veränderungen des Bewegungsapparates werde seit September 2014 eine durchgängige Arbeitsunfähigkeit attestiert, die sich aus rein psychiatrischer Sicht nicht begründen lasse.