In seiner medizinischen und versicherungsmedizinischen Beurteilung führte der psychiatrische Gutachter sodann (unter anderem) aus, was folgt: Aus der zur Verfügung stehenden Aktenlage ergäben sich deutliche Hinweise für eine konfliktbeladene biographische Prägung, nachdem die Beschwerdeführerin keinen Kontakt zu ihren leiblichen Eltern habe aufbauen können und eine tragfähige emotionale und selbstwertstabilisierende Bezugsperson während der Adoleszenz gefehlt habe. Bis "heute" bestehe allerdings ein enger Kontakt zu ihren beiden Söhnen aus einer unehelichen Beziehung, in deren Rahmen eine stabile Bindungs- und Beziehungsfähigkeit ersichtlich werde.