Zur Frage der Notwendigkeit, die von der Beschwerdeführerin gestellten Ergänzungsfragen den Gutachtern vorzulegen, lässt sich den Akten entnehmen, dass RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in seiner Stellungnahme vom 27. Mai 2021 zu den Einwänden der Beschwerdeführerin ausführte, das SMAB-Gutachten sei "trotz der Komplexität auch für Aussenstehende sowohl im Einzelnen gleichermassen verständlich wie im Ergebnis derart evident", dass sich die Unterbreitung der formulierten Ergänzungsfragen erübrige und auch seitens des RAD keine Rückfragen zu formulieren seien. Demgegenüber wurden die im Einwandverfahren eingereichten