2. Die angefochtene Verfügung vom 20. Juli 2021 basiert in medizinischer Hinsicht insbesondere auf dem polydisziplinären SMAB-Gutachten vom 24. März 2021 (internistisch, orthopädisch, neurologisch, psychiatrisch, pneumologisch). Die Gutachter stellten in ihrer interdisziplinären Gesamtbeurteilung folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 209.1/11): " 1. Unfallbedingte Rotatorenmanschettenruptur rechts mit Tendinitis der Bizepssehne nach Treppensturz vom 09.09.2014 mit Z.n. offener Rotatorenmanschettenrekonstruktion rechtes Schultergelenk (05.02.2015) mit Tenodese der Bizepssehne vom 05.02.2015