2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 1. Oktober 2021 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Markus Loher, Rechtsanwalt, Zürich, zu ihrem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente mit Verfügung vom 20. Juli 2021 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 222) zu Recht verneint hat.