" 1. Die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei der Sachverhalt mittels Gerichtsgutachtens abzuklären. -3- 2. In Aufhebung der Verfügung und nach Abklärung gemäss Ziff. 1 vorstehend sei über den Rentenanspruch neu zu entscheiden. 3. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 23. September 2021 die Abweisung der Beschwerde.