1.3. In der Folge aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten. Nach Rücksprache mit dem RAD liess sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Swiss Medical Assessment- and Business-Center AG, Bern [SMAB], vom 24. März 2021). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, Rücksprache mit dem RAD und Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 20. Juli 2021 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 20. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2021 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: