1.2. Am 6. Oktober 2015 meldete sich die zuvor als Gebäudereinigerin tätig gewesene Beschwerdeführerin wegen Schulter- und Nackenbeschwerden als Folgen eines Unfalls erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht; unter anderem wurde die Beschwerdeführerin bidisziplinär (rheumatologisch/psychiatrisch) begutachtet (Gutachten der Medizinische Gutachten Zug [MGZ], vom 11. Dezember 2018; ergänzende Stellungnahmen vom 20. und 25. März 2019). Schliesslich wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 26. Juni 2019 ab.