6. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei dem Beschwerdeführer als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben. 7. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer für das Verfahren betreffend Verfügung vom 4. August 2021 die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende sei dem Beschwerdeführer als unentgeltlicher Rechtsbeistand beizugeben.