Mit Verfügung vom 21. Mai 2019 wies sie das Rentengesuch ab. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das hiesige Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2019.457 vom 28. April 2020 teilweise gut, hob die Verfügung auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung (insbesondere bezüglich der versicherungsmässigen Voraussetzungen) an die Beschwerdegegnerin zurück. Mit Verfügung vom 4. August 2021 wurde dem Beschwerdeführer nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens grundsätzlich rückwirkend ab 1. August 2017 eine ganze Invalidenrente zugesprochen bei vorgängiger Auszahlung der Rente ab September 2021;