1.2. Am 30. Januar 2017 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf diverse Beschwerden (u.a. "[p]sychovegetative Erschöpfung mit depressiver Verstimmung") abermals zum Rentenbezug an. Die Beschwerdegegnerin holte in der Folge im Rahmen ihrer Abklärungen ein bidisziplinäres Gutachten (Gutachten der Medizinische Expertisen, MedExP, Birmenstorf, vom 12. Februar 2019) ein. Mit Verfügung vom 21. Mai 2019 wies sie das Rentengesuch ab.