4.4.2. Die Abklärungsperson führte in ihrer Stellungnahme vom 22. Juli 2021 aus, die Mutter habe vor Ort angegeben, die Mahlzeiten würden weichgekocht, nicht püriert. Daher sei auf einen Zusatzaufwand für das Pürieren verzichtet worden. Auch für gesunde Kinder im Alter der Beschwerdeführerin müssten die Speisen zerkleinert werden, ein zeitlicher Mehraufwand könne dafür nicht angerechnet werden. Für die Zwischenmahlzeiten sei der Aufwand aufgrund des Alters der Beschwerdeführerin stark gekürzt worden.