nicht aber für die Hauptmahlzeiten bei der Behandlungspflege. Richtigerweise gehörten diese vorbereitenden Massnahmen für alle Mahlzeiten zum Bereich "Essen", ebenso wie die zusätzliche Schoppenmahlzeit am Morgen. Der Mehraufwand für die Mahlzeiten betrage unbestrittenermassen 190 Minuten am Tag sowie 20 Minuten für das vermehrte Trinken. Andererseits sei die Zerkleinerung der Nahrung wegen der deutlich erhöhten Aspirationsgefahr erforderlich. Deshalb pürierten die Eltern auf Empfehlung der Logopädin das Essen für die Beschwerdeführerin, was bei der Abklärung vor Ort noch nicht der Fall gewesen sei.