Ebenso wenig wurde betreffend die geltend gemachte Hilflosigkeit im Bereich Aufstehen/Absitzen/Abliegen eine hinreichende Würdigung der entsprechenden Vorbringen der Beschwerdeführerin vorgenommen. In dieser Hinsicht fehlt nicht nur eine Auseinandersetzung mit der von den Eltern der Beschwerdeführerin angegebenen Häufigkeit des Umlagerns, der notwenigen Positionswechsel, der Fixierung im Sitzen, im Therapiestuhl und in der Badeliege und des erhöhten Aufwandes in der Nacht (vgl. dazu auch den Bericht der Physiotherapeutin vom 20. April 2021 [VB 144 S. 5]), sondern insbesondere auch eine Auseinandersetzung mit den geltend gemachten Spastiken, obwohl in Anhang III