4.3.2. Im Abklärungsbericht vom 16. Februar 2021 wurde bei der Lebensverrichtung Aufstehen/Absitzen/Abliegen ausgeführt, es sei der altersübliche Mehraufwand pauschal gemäss den gültigen Richtlinien BSV angerechnet worden (VB 124 S. 3). In ihrer Stellungnahme vom 22. Juli 2021 führte die Abklärungsperson aus, es könnten nicht alle Hilfeleistungen als Mehraufwand angerechnet werden. Das Reichen des Nuggi könne beispielsweise tagsüber auch den älteren Geschwistern aufgetragen werden. Es handle sich zudem um eine Hilfeleistung von wenigen Sekunden.