Auch nachts müsse sie regelmässig umgelagert und immer wieder beruhigt werden, wenn sie aufwache. Die Beschwerdeführerin brauche nicht nur Hilfe bei allen Transfers (10 Minuten, von der Beschwerdegegnerin anerkannt), sondern auch einen Zusatzaufwand für die Fixierung im Sitzen (40 Minuten), das Umlagern (6 Minuten, von der Beschwerdegegnerin anerkannt), sowie für das Aufstehen und Beruhigen in der Nacht (23 Minuten), was einen Mehraufwand von 79 Minuten pro Tag ergebe. Zudem spiele es – entgegen der Annahme der Beschwerdegegnerin – keine Rolle, wer die erforderliche Hilfeleistung erbringe (Eltern oder Geschwister); massgeblich sei einzig der erforderliche Mehrbedarf.