4.3. 4.3.1. Bezüglich der Lebensverrichtung "Aufstehen/Absitzen/Abliegen" macht die Beschwerdeführerin geltend, sie sei im Vergleich zu ihrer gesunden Zwillingsschwester vollständig hilflos und könne sich weder im Liegen umdrehen noch selber sitzen. Sie könne nicht einmal ihren Kopf selber halten. Daher müsse sie im Liegen tagsüber mehrmals umgelagert und im Therapiestuhl oder in der Badeliege fixiert werden. Auch nachts müsse sie regelmässig umgelagert und immer wieder beruhigt werden, wenn sie aufwache.