"1. In Abänderung der Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 30.07.2021 sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab 01.04.2019 eine Hilflosenentschädigung mittleren statt leichten Grades sowie ein Intensivpflegezuschlag für einen Betreuungsaufwand von über 8 Stunden pro Tag auszurichten. -3- 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin."