erschliesst, weshalb die RAD-Ärztin aufgrund des blossen Vorliegens der entsprechenden Diagnose auf eine negative Prognose schloss (VB 26/2). Ihre diesbezüglich von den übrigen ärztlichen Einschätzungen divergierende Ansicht (vgl. dazu VB 24/2; 30/2) begründete sie denn auch nicht. Ebenso bleibt unklar, weshalb es sich bei der durchgeführten Psychotherapie um eine Behandlung des Leidens an sich handeln sollte (VB 26/2; 34/2). Immerhin lässt sich dem Bericht von Dr. med.