Entsprechend konnte sich med. pract. G. im Bericht vom 10. November 2020 aufgrund der seit längerer Zeit nicht mehr bei ihr stattfindenden Behandlung (letzter Termin am 16. April 2020 [VB 8/3]) auch nicht zur aktuellen Therapiefrequenz äussern (VB 24/2) oder zuverlässig bspw. über die aktuellen Ziele der Behandlung Auskunft erteilen. Jedoch äusserte sich auch sie dahingehend, dass die Psychotherapie zur Ermöglichung einer Eingliederung ins Erwerbsleben diene und "[e]rfahrungsgemäss" von einer positiven Prognose auszugehen sei, wenn ein Tätigkeitsbereich gefunden werde, in dem die Beschwerdeführerin von ihren Ressourcen profitieren könne (VB 24/2).