Am 28. Oktober 2020 wurde die Beschwerdeführerin zudem für medizinische Massnahmen angemeldet. Nach Rücksprache mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. Juli 2021 einen entsprechenden Anspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Juli 2021 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. September 2021 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben; 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, [für] die Kosten für die medizinische [sic] und unterstützenden Massnahmen aufzukommen;