Vor dem Hintergrund der erwähnten Inkonsistenzen und Widersprüche betreffend die psychiatrische und die pneumologische Beurteilung im PMEDA-Gutachten (vgl. E. 2.2. f. hiervor) und mit Blick darauf, dass die PMEDA-Gutachter selbst eine nochmalige Begutachtung zur abschliessenden Beurteilung für notwendig hielten, und angesichts der in der Folge erhobenen Befunde bzw. der daraus resultierenden funktionellen Defizite ist die abweichende Beurteilung der SMAB-Gutachter entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers (Beschwerde S. 5) durchaus nachvollziehbar. Insgesamt ist das SMAB-Gutachten damit vollständig, schlüssig und nach-