D. stehe dies im Widerspruch zum im Gutachten dargelegten Aktivitätenniveau wie auch zur Diagnose einer schweren depressiven Episode. Gemäss ICD-10 sei es bei einer schweren depressiven Episode unwahrscheinlich, dass ein Patient in der Lage sei, soziale, häusliche und berufliche Aktivitäten fortzuführen (VB 86 S. 3). Es sei von den Gutachtern überdies keine Bestimmung des Medikamentenspiegels in Auftrag gegeben worden (VB 86 S. 4) und auch insbesondere in Bezug auf die Behandlung der psychiatrischen Beschwerden bestünden weitere Unklarheiten, welche mittels Rückfragen an die Gutachter zu klären seien (VB 86 S. 4).